Bei einem unverschuldeten Unfall trägt in der Regel die Versicherung des Unfallverursachers alle deine Kosten. Dazu zählen auch Anwaltskosten, Mietwagenkosten und die Gutachterkosten!
Nein! Selbst wenn du den Schaden nicht reparieren möchtest, steht dir eine Entschädigung in Höhe der, durch uns festgestellten, Reparaturkosten zu!
Unter einem Altschaden versteht man einen noch vorhandenen Schaden aus einem vergangenen Unfall, während mit einem Vorschaden ein bereits reparierter Schaden gemeint ist. Beide Arten haben einen Einfluss auf das Gutachten!
Wenn du in einen unverschuldeten Verkehrsunfall verwickelt wurdest, musst du dein Fahrzeug nicht unbedingt in unsere Prüfhalle bringen.
Ja! Du hast das Recht einen unabhängigen Gutachter deiner Wahl zu beauftragen - auch wenn die Versicherung des Unfallgegners einen eigenen Gutachter empfiehlt!
Ein unabhängiger Gutachter stellt sicher, dass die Schadensbewertung objektiv und fair erfolgt. Dies kann dir helfen eine angemessene Entschädigung von der Versicherung zu erhalten!
Du solltest deinen Fahrzeugschein, den Unfallbericht (falls vorhanden), Fotos vom Unfallort und die Kontaktdaten des Unfallgegners bereithalten.
Je nach Schadensumfang dauert ein Gutachten ca. 30 bis 60 Minuten. Dabei kann die Besichtigung bei dir zu Hause, am Unfallort, in deiner Werkstatt, bei deiner Arbeitsstätte oder direkt bei uns erfolgen.